Mofa


Was darf ich mit dieser Prüfbescheinigung fahren?

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25km/h beträgt (Mofas)
  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn höchstens 25km/h beschränkt ist.
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6km/h

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter: 15
  • Wir benötigen ein biometrisches Passbild von Dir

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Du musst mindestens 6 theoretische Unterrichte besuchen
  • Praktische Ausbildung von 90 Minuten

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Du musst nur eine theoretische Prüfung ablegen

Beachte:

  • Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts. 

Klasse AM


Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnisklasse fahren?

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B: 
  • Hubraum max. 50cm3
  • bbH max. 45km/h
  • Leistung max. 4kW
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e:
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500cm3 bei Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45km/h
  • Leistung max. 4kW
  • Leermasse max. 270kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e:
  • Hubraum max. 50cm3 bei Fremdzündungsmotor
  • Hubraum max. 500cm3 bei   Selbstzündungsmotor
  • bbH max. 45km/h
  • Leermasse max. 425kg
  • nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • Leistung max. 6kW
  • Leistung max. 4kW bei Straßen-Quads

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter: 15 (nicht in allen Bundesländern!) bzw. 16 Jahre
  • Du benötigst für Deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt ein biometrisches Passbild, einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Du musst mindestens 12 + 2 theoretische Unterrichte besuchen
  • Deine praktische Ausbildung besteht aus Übungsfahrten (keine Sonderfahrten!)

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Klasse A1


Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnisklasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125cm³
  • Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von bis zu 15kW

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter: 16
  • Du benötigst für Deinen Antrag ein biometrisches Passbild, einen Erste-Hilfe Kurs und einen Sehtest

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Du musst mindestens 12 + 4 theoretische Unterrichte besuchen (bei Ersterteilung)
  • Deine praktische Ausbildung besteht aus Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten 

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Eine theoretische Prüfung
  • Eine praktische Prüfung

Beinhaltet die Klasse A1 noch andere Fahrerlaubnisklassen?

  • Ja! Die Klasse AM.

Klasse A2


Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnisklasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW oder mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70kW Motorleistung abgeleitet sind

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter: 18 
  • Du benötigst für Deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt einen Sehtest, ein biometrisches Passbild und bei Ersterteilung ebenfalls einen Erste-Hilfe Kurs

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Du musst mindestens 12 + 4 theoretische Unterrichte besuchen (bei Ersterteilung)
  • Deine praktische Ausbildung besteht auf Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten (bei Ersterteilung)
  • Bei Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre: nur 6 + 4 theoretische Unterrichte und nur 6 Sonderfahrten
  • Bei Vorbesitz A1 mind. 2 Jahre (Stufenführerschein): keine Theorie und keine Sonderfahrten

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Eine theoretische Prüfung (außer im Falle des Stufenführerscheins)
  • Eine praktische Prüfung

Beinhaltet die Klasse A2 noch andere Fahrerlaubnisklassen?

  • Ja! Die Klassen A1 und AM!

Klasse A


Was darf ich mit dieser Fahrerlaubnisklasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW 
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h und mit einer Leistung von mehr als 15kW

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter: 24 (bei direktem Zugang), 21 (für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW), 20 (bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren)
  • Du benötigst für Deinen Antrag beim Straßenverkehrsamt ein biometrisches Passbild, einen Sehtest und im Falle einer Ersterteilung einen Erste-Hilfe Kurs

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Du musst mindestens 12 + 4 theoretische Unterrichte besuchen (bei Ersterteilung)
  • Du benötigst Übungsfahrten und 12 Sonderfahrten (bei Ersterteilung)
  • Bei Vorbesitz A2 mind. 2 Jahre: keine theoretischen Unterrichte, keine Sonderfahrten
  • Bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre: nur 6 + 4 theoretische Unterrichte und nur 6 anstatt 12 Sonderfahrten

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • theoretische Prüfung (außer im Falle eines Stufenführerscheins)
  • praktische Prüfung

Beinhaltet die Klasse A noch andere Fahrerlaubnisklassen?

  • Ja! Die Klassen AM, A1 und A2!

Der Stufenführerschein


Was bedeutet "der Stufenführerschein"?

Zwischen den Fahrerlaubnisklassen A1, A2 und A ist der Stufenführerschein möglich. Das bedeutet, dass Du nach 2 Jahren in Besitz einer dieser Klassen nur noch eine praktische Prüfung ablegen musst, um die Fahrerlaubnis der nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse zu erwerben.

 

Für wen kommt der Stufenführerschein in Frage? Beispielrechnungen:

Max ist 16 Jahre alt und besteht nach absolvierter theoretischer und praktischer Ausbildung die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnisklasse A1.

Nach 2 Jahren ist er 18 Jahre alt und muss nur noch eine praktische Prüfung ablegen, um die Fahrerlaubnisklasse A2 zu erwerben und benötigt keine Ausbildung mehr.

Nach wiederum 2 Jahren in Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 ist Max erst 20 Jahre alt; durch die Möglichkeit des Stufenführerscheins kann er trotzdem schon jetzt die Fahrerlaubnisklasse A erwerben; und dies sogar ganz einfach nur durch das Ablegen einer praktischen Prüfung. 

 

Julia ist 17 Jahre alt und erwirbt nach absolvierter theoretischer und praktischer Prüfung die Fahrerlaubnisklasse A1. Als sie nun ein Jahr später 18 Jahre alt wird möchte sie auch die Fahrerlaubnisklasse A2 erwerben; alt genug ist sie ja nun. Da sie aber noch keine 2 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 ist, muss sie auch für die Klasse A2 eine komplette theoretische und praktische Ausbildung absolvieren.

 

Tim ist 22 Jahre alt und möchte nun endlich auch Motorrad fahren. Da er bisher noch nicht in Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 war, ist er für die Klasse A noch zu jung; also entscheidet er sich für die Fahrerlaubnisklasse A2 und muss für den Erwerb eine komplette theoretische und praktische Ausbildung abschließen.

 

Wie verläuft meine Ausbildung?

Wenn Du in Frage kommst für einen Stufenführerschein, meldest Du Dich ebenfalls ganz normal in unserer Fahrschule an und Du stellst einen Antrag bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt (dabei helfen wir Dir natürlich!). Sobald Du einen Prüfauftrag hast, absolvierst Du einige wenige Übungsfahrten (keine Pflichtstunden!), um Dich auf Deine praktische Prüfung perfekt vorbereiten zu können. 

Fahrerschulung B196


Was darf ich mit dieser "Fahrerlaubnisklasse" fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • (mindestens) 4 x 90 Min. theoretischer Unterricht
  • (mindestens) 5 x 90 Min. praktischer Unterricht

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Keine! Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung bekommst Du von uns ein Zertifikat ausgestellt. Mit diesem wendest Du Dich an das zuständige Straßenverkehrsamt, damit die Schlüsselzahl 196 auf Deinem Führerschein nachgetragen wird. 

Was muss ich beachten?

  • Für die Fahrerschulung benötigst Du – wie sonst für den Erwerb eines Motorradführerscheins – ganz "normale" Schutzkleidung!
  • Die Fahrerschulung B196 erfolgt nach deutschem und nicht nach EU-Recht; somit hat Deine erworbene Schlüsselzahl im Ausland keine Gültigkeit!
  • Die Schlüsselzahl B196 stellt keine Grundlage für einen Stufenführerschein dar! Das bedeutet: wenn Du nach einiger Zeit doch Kraftfahrzeuge der Klasse A2 oder A fahren möchtest, musst Du dafür eine ganz normale Fahrerlaubnis erwerben (th. Ausbildung, th. Prüfung, pr. Ausbildung, pr. Prüfung)! Weitere Informationen: s.o.!

AM oder A1?


AM:

  • Für Jugendliche ab 15 Jahren (nicht in allen Bundesländern!), denen die Mofa zu langsam ist, die aber auch kein Interesse daran haben Motorrad zu fahren
  • Praktische Ausbildung, aber ohne Sonderfahrten
  • Für die Klasse A2 musst Du trotzdem eine komplette Ausbildung absolvieren (also kein Stufenführerschein möglich!)
  • kein Beginn der Probezeit

A1:

  • Für Jugendliche ab 16 Jahren, die keinen Roller sondern ein Motorrad fahren möchten (oder dies für die Zukunft geplant haben)
  • Praktische Ausbildung mit Sonderfahrten
  • Ab hier zählt die Probezeit; wenn Du Deinen Pkw-Führerschein machst, ist diese also bestenfalls schon (fast) rum
  • Nach 2 Jahren nur noch eine praktische Prüfung für die Klasse A2 (siehe Stufenführerschein)

Bei der für Dich hoffentlich richtigen Entscheidung zwischen diesen beiden Fahrerlaubnisklassen stehen wir Dir natürlich gern zur Seite!