Fahrerschulung B96


Was darf ich nach dieser Fahrerschulung fahren?

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5t, aber nicht mehr als 4250kg.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Du benötigst die Fahrerlaubnisklasse B (Du kannst Dich aber für beide Klassen zusammen bei uns anmelden)
  • Mindestalter: 18, bzw. 17 unter Begleitung

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
  • Praxis: 4,5 Stunden á 60 Minuten

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Keine! Nachdem Du die Theorie und Praxis absolviert hast, bekommst Du von uns ein Zertifikat ausgestellt. Mit diesem wendest Du Dich an das zuständige Straßenverkehrsamt, damit die Schlüsselzahl 96 auf Deinem Führerschein nachgetragen wird.

Fahrerschulung B196


Was darf ich nach dieser Fahrerschulung fahren?

  • Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1kW/kg nicht übersteigt

Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen?

  • mindestens 25 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre in Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

Woraus besteht meine Ausbildung?

  • (mindestens) 4 x 90 Min. theoretischer Unterricht
  • (mindestens) 5 x 90 Min. praktischer Unterricht

Welche Prüfungen muss ich also ablegen?

  • Keine! Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung bekommst Du von uns ein Zertifikat ausgestellt. Mit diesem wendest Du Dich an das zuständige Straßenverkehrsamt, damit die Schlüsselzahl 196 auf Deinem Führerschein nachgetragen wird. 

Was muss ich beachten?

  • Für die Fahrerschulung benötigst Du – wie sonst für den Erwerb eines Motorradführerscheins – ganz "normale" Schutzkleidung!
  • Die Fahrerschulung B196 erfolgt nach deutschem und nicht nach EU-Recht; somit hat Deine erworbene Schlüsselzahl im Ausland keine Gültigkeit!
  • Die Schlüsselzahl B196 stellt keine Grundlage für einen Stufenführerschein dar! Das bedeutet: wenn Du nach einiger Zeit doch Kraftfahrzeuge der Klasse A2 oder A fahren möchtest, musst Du dafür eine ganz normale Fahrerlaubnis erwerben (th. Ausbildung, th. Prüfung, pr. Ausbildung, pr. Prüfung)! Als Vergleich: wenn Du auf ursprünglichem Wege die Fahrerlaubnis A1 erwirbst, benötigst Du nach 2 Jahren Besitz dieser Fahrerlaubnis für die Klasse A2 nur noch eine bestandene praktische Prüfung.