Wenn dann auch schwierige Verkehrsführungen eine Kleinigkeit für Dich darstellen, folgen die Sonderfahrten. Die Sonderfahrten beinhalten Überlandfahrten, Fahrten bei Dämmerung/Nacht, Autobahnfahrten. 

 

Wie viele Sonderfahrten Du machen musst, wird gesetzlich vorgeschrieben; hängt aber auch von der Fahrerlaubnisklasse ab. 

 

Beispiele:

  • Klasse B, Ersterteilung: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht
  • Klasse AM: keine Sonderfahrten!
  • Klasse A, Erweiterung: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht
  • Klasse BE, Erweiterung: 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht
  • Klasse C, Erweiterung: 3 Überland, 1 Autobahn, 0 Nacht
  • Klasse CE, Erweiterung: 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nacht