Theoretische Prüfung


Der TÜV Nord hat uns gebeten einige Informationen an Euch weiterzugeben bzgl. der Prüfungen. Diese Informationen findet Ihr zu theoretischen Prüfungen hier:

Bevor Du einen Termin zur theoretischen Prüfung bekommen kannst...


...müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • wie immer musst Du einen laufenden Prüfauftrag besitzen, alle vorgeschriebenen theoretischen Unterrichte besucht haben und prüfungsreif sein, damit wir Dir einen Termin für die theoretische Prüfung geben dürfen.
  • die Gebühr für die theoretische Prüfung muss beim TÜV Nord beglichen sein, damit wir Dich zu einer Prüfung eintragen dürfen! Du bekommst die Rechnung in der Regel per Post, sobald dem TÜV Nord Dein Prüfauftrag vorliegt. 
  • Wenn Du einem Terminvorschlag fest zugesagt hast, gibt es zur Zeit beim TÜV Nord keine Stornierungsmöglichkeit!
  • Gib uns bitte rechtzeitig Bescheid, falls Du eine Entschuldigung für die Schule benötigst.
  • Solltest Du krank werden und nicht an Deiner theoretischen Prüfung teilnehmen können, gib uns bitte umgehend Bescheid. 

 

Am Tag der theoretischen Prüfung


  • Sei bitte zur richtigen Uhrzeit am richtigen Ort. Die Uhrzeit und die Adresse teilen wir Dir bei der Terminvereinbarung mit. 
  • Mitnehmen musst Du Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass und zur Zeit einen Mund-Nase-Schutz (welcher selbstverständlich laut den Bestimmungen des TÜV Nords vor Ort auch getragen werden muss)! 
  • Beim TÜV Nord gelten zur Zeit ebenfalls die allgemeinen Hygienebestimmungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Mindestabstand, Nies- und Hustetikette, kein Händeschütteln, etc. pp). Bei Nichteinhaltung kann keine Prüfung stattfinden!!! Diese wird vom TÜV Nord jedoch trotzdem in Rechnung gestellt!!!
  • Der TÜV Nord bittet darum, dass Du Dich bitte ohne Begleitperson vor dem Prüfungsraum aufhältst, während Du auf den Beginn der Prüfung wartest. 
  • Lt. dem TÜV Nord wird der Prüfer vorbereitend auf den organisatorischen Ablauf hinweisen, die Prüflinge einzeln in den Prüfraum bitten und die Prüfplätze zuweisen. Hinweisen des Prüfers ist bitte Folge zu leisten! 
  • Du kannst nur an der Prüfung teilnehmen, wenn Du wirklich gesund bist! Falls Du wegen Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen kannst, begründet ein Attest bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim TÜV Nord trotzdem nicht automatisch den Ausfall des Prüftermins.  

Und nun: viel Erfolg!! :)